Schönheitsreparaturen – Wussten Sie, dass jede zweite Klausel im Mietvertrag unwirksam ist?
Unter „Schönheitsreparaturen“ versteht man „das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, Heizkörper einschließlich Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen.“ Über Putz liegende Versorgungsrohre,... weiter lesen →
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