Anordnung einer Betreuung bei Bestehen einer Vorsorgevollmacht
Das Vorhandensein einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung ist immens wichtig, um zB im Falle eines Unfalls oder schwerer Krankheit Klarheit über den eigenen Willen zu schaffen und den Angehörigen oder sonstigen nahestehenden Personen weiteres Handeln zu ermöglichen. Sollte eine Betreuung notwendig werden, so kann bei Bestehen einer wirksamen Vorsorgevollmacht ein solcher Betreuer nicht einfach willkürlich gerichtlich bestellt werden, soweit keine erheblichen Bedenken gegen den von Ihnen eingesetzten Betreuer bestehen. Dem Vorschlag in der Vorsorgevollmacht bezüglich der Bestellung einer bestimmten Person als Betreuer ist grundsätzlich zu entsprechen, soweit dies nicht Ihrem Wohl schadet (BGH, Beschluss vom 14.08.2013, Az. XII ZB 206/13).
Rechtsanwalt Wolfgang Weiss