Nichteheliche Mütter werden Ehefrauen weitgehend gleichgestellt …
Der Bundesgerichtshof bleibt seiner bisherigen Linie treu, wonach nichteheliche Mütter unterhaltsrechtlich den Ehefrauen weitgehend gleichgestellt sind. Die nichteheliche Mutter kann für sich selbst sogar für die Vergangenheit Unterhalt verlangen, nach den gleichen Regeln, wie eine Ehefrau (BGH vom 02.10.2013, FamRB 3, 2014).
Rechtsanwalt Weiss steht Ihnen als Fachanwalt für Familienrecht für eine Beratung diesbezüglich gerne zur Verfügung.
Rechtsanwalt Weiss
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