Ich habe eine Kündigung von meinem Arbeitgeber erhalten – Was soll ich tun?
Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Kündigung erhalten, ist schnelles Handeln unbedingt erforderlich. Vereinbaren Sie unmittelbar nach Erhalt der Kündigung einen Termin bei uns. Notieren Sie sich, wann und wie Sie die Kündigung erhalten haben. Gerne können Sie uns die Kündigung auch bereits vor dem Besprechungstermin hereinreichen, so dass wir diese bereits auf Ordnungsgemäßheit prüfen können. Wir werden sodann mit Ihnen die Möglichkeiten des Vorgehens erörtern. In den meisten Fällen ist innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht einzulegen. Zu einem Termin sollten des weiteren mindestens die letzten 3 Gehaltsabrechnungen, sowie der Arbeitsvertrag mitgebracht werden.
Gerne stehen wir Ihnen diesbezüglich zur Verfügung.
Rechtsanwalt Wolfgang Weiss