Teure App-Erweiterungen für Kinder
Verbreitet sind aktuell Spiele-Apps, die sich an Kinder richten. Für Eltern kann dies häufig ein teurer Spaß werden, wenn sich die Kinder durch gezielte Animationen der Spieleentwickler zum Kauf von teuren Spieleerweiterungen verleiten lassen. Der wettbewerbsrechtliche Aspekt soll vorliegend nicht angesprochen werden. Rechtlich gesehen kommt ein Kaufvertrag über ein Recht zustande, so dass Kaufrecht entsprechend anwendbar ist und ein Vertrag zwischen App-Anbieter und Nutzer zustande kommt. Eine Rückgabe, also die Ausübung eines Widerrufsrechts ist vorliegend kaum möglich, da sich Apps und ihre Erweiterungen nicht für eine Rückgabe eignen. Rechtlich muss daher geprüft werden, ob der Vertrag gegebenenfalls unwirksam sein kann. Hierbei sind zahlreiche Faktoren zu bewerten, wie z.B. die Aufsichtspflicht der Eltern, Missbrauch, Umfang der Kosten und Größenordnung des Geschäfts. Auf jeden Fall sollte unmittelbar nach Kenntnis von einem solchen Vertragsschluss rechtlicher Rat eingeholt werden, wenn dagegen vorgegangen werden soll.
Rechtsanwalt Wolfgang Weiss