Ausschlussfristen in Arbeits- und Tarifverträgen
Oftmals sind in Arbeitsverträgen Ausschlussklauseln enthalten, welche bestimmen, dass Ansprüche verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist ab Fälligkeit geltend gemacht werden. Zusätzlich kann auch vereinbart werden, dass innerhalb einer bestimmten Frist nach Ablehnung die klageweise Geltendmachung zu erfolgen hat, um einen Anspruchsverfall zu verhindern.
Solche Klauseln stellen eine im Arbeitsrecht geltende Besonderheit dar und sind nicht grundsätzlich unwirksam. Möchte der Arbeitnehmer daher Ansprüche aus seinem Arbeitsverhältnis geltend machen, da der Arbeitgeber diese nicht bezahlt hat, so ist Eile geboten. Es sollte dringend geprüft werden, ob eine im Arbeitsvertrag enthaltene Ausschlussklausel wirksam ist, den Arbeitnehmer ggf. unangemessen benachteiligt, ob die Ansprüche noch geltend gemacht werden können oder ob wichtige Fristen zu beachten sind.
Auch in Tarifverträgen haben die Tarifvertragsparteien oftmals solche Ausschlussklauseln vereinbart, die sogar kürzer als 3 Monate sein dürfen, so dass höchste Eile mit der Anspruchsgeltendmachung geboten ist.
Rechtsanwalt Wolfgang Weiss