„Wer kann, darf noch lange nicht…“ – unterhaltsrechtliche Auswirkungen der „Rente mit 63“
Am 01.07.2014 ist das Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung – RV-Leistungsverbesserungsgesetz – in Kraft getreten (BGBL. 2014 I. 787). Die Auswirkungen dieses Gesetzes werden auch die Familiengerichte beschäftigen. Unter anderem wird die Frage zu klären sein, ob jeder, der nun in Rente gehen kann, dieses Ziel unterhaltsrechtlich verwirklichen darf oder noch weiter arbeiten muss, um seiner Erwerbsobliegenheit und Unterhaltspflicht zu genügen. In jedem Einzelfall wird künftig eine Zumutbarkeitsprüfung vorgenommen werden müssen. Im Einzelnen werden die Belange des Unterhaltsberechtigten gegen die Interessen der unterhaltsverpflichteten Person abzuwägen sein. Jedem Unterhaltspflichtigen, welcher die „Rente mit 63“ in Anspruch nehmen möchte, sollte daher dringend die unterhaltsrechtlichen Folgen prüfen lassen
Rechtsanwalt Wolfgang Weiss
Fachanwalt für Familienrecht