BGH: Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig
Mit Urteil vom 13.05.2014 hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigt, dass Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig sind (BGH XI ZR 405/12). Betroffene Verbraucher haben nunmehr einen Anspruch auf Rückzahlung der Gebühren, die in der Regel zwischen 1% und 4% der finanzierten Summe betrugen. Ihren Anspruch müssen die Verbraucher bei ihrer Bank geltend machen und durchsetzen. Offen geblieben ist in der Entscheidung des BGH die Frage der Verjährung. Viele Gerichte haben Klagen abgewiesen, wenn Betroffene nicht spätestens 3 Jahre nach Ende des Jahres der Auszahlung des Kredits ihre Forderung eingeklagt haben.
Rechtsanwältin Claudia Lacher
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