Bundesrat stimmt Mindestlohngesetz zu
Am 11.07.2014 hat der Bundesrat nach langen Verhandlungen dem Mindestlohngesetzt (MiLoG) zugestimmt, so dass das Gesetz zum 01.01.2015 in Kraft treten kann. Ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 €/Std. wird grundsätzlich für alle Arbeitnehmer gelten. Ausnahmen sind für Langzeitarbeitslose, Auszubildende, Jugendliche unter 18 Jahren und Praktikanten vorgesehen. Zeitungszusteller erhalten eine gestaffelte Regelung, welche ab 01.01.2017 zu einem Anspruch auf 8,50 €/Std. führt. Das Gesetz gilt nicht für ehrenamtlich Tätige. Fraglich ist bereits jetzt, inwieweit Zusatzentgelte auf den Mindestlohn anzurechnen sind. Dies wird in dem Gesetz nicht ausdrücklich geregelt, so dass die Entwicklung der Rechtsprechung diesbezüglich abzuwarten ist.
Rechtsanwalt Wolfgang Weiss