Neues Urteil zum Thema Schwarzarbeit
In der jüngsten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt. 10.04.2014, Az. VII ZR 241/13) zum Thema Schwarzarbeit hat dieser entschieden, dass ein Anspruch des Schwarzarbeiters auf Zahlung ausgeschlossen ist. Der Schwarzarbeiter hat daher keinerlei Anspruch auf Entlohnung seiner Arbeit. Auch ein Berufen auf eine Wertsteigerung ist nicht möglich, um die Zahlung einzufordern, da sich der Schwarzarbeiter bewusst außerhalb des Gesetzes positioniert hat. Damit hat der BGH der Schwarzarbeit entschieden den Kampf angesagt und zum Ausdruck gebracht, dass derjenige, welcher sich bewusst über die Rechtsordnung hinwegsetzt, sich nicht später auf diese berufen kann, um die Folgen des Rechtsverstoßes zu korrigieren. Eine Stellungnahme dazu, inwiefern sich diese neue Entscheidung auch auf die Gewährleistungsansprüche auswirkt, hat der BGH jedoch vermieden, so dass die künftigen Entscheidungen diesbezüglich noch abzuwarten sind. Naheliegend dürfte jedoch sein, dass Gewährleistungsansprüche ebenso zu behandeln sind, wie Vergütungsansprüche. Teilnehmer an einer Schwarzgeldabrede können daher künftig nicht mehr mit gerichtlicher Hilfe rechnen, sollte das Schwarzgeldgeschäft misslingen.
Rechtsanwalt Wolfgang Weiss