BGH: Rückzahlung von Kreditbearbeitungsgebühren bis November 2004
Im Mai 2014 entschied der Bundesgerichtshof, dass Kreditbearbeitungsgebühren von Banken und Sparkassen an die Kunden zurückzubezahlen sind (siehe unser Artikel vom 05.09.2014
https://www.anwaelte-weiss.de/2014/09/05/bgh-kreditbearbeitungsgebuehren-unzulaessig).
Offen geblieben war bislang die Frage der Verjährung. Nun entscheid der BGH: Die Verjährung für die Erstattungsforderung beginnt nicht schon mit der Auszahlung des Kredits, sondern erst Ende des Jahres 2011. Bis dahin bestand aus Sicht des Gerichts eine unsichere Rechtslage und die normale dreijährige Verjährung war daher gehemmt. Wegen der daneben bestehenden zehnjährigen Verjährungsfrist, sind Kreditbearbeitungsgebühren mindestens für ab November 2004 gezahlte Kredite zurückzubezahlen, wobei hier jedoch höchste Eile geboten ist. Die absolute 10-jährige Verjährungsfrist läuft nämlich taggenau ab. Die Erstattung einer z. B. am 1. November 2004 gezahlten Gebühr können Betroffene nur durchsetzen, wenn sie bis spätestens 1. November 2014 einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen oder Klage erheben.
Rechtsanwältin Claudia Lacher
Fachanwältin für Erbrecht