Vaterschaftsfeststellungen an einer Leiche – Der Griff ins Grab
Eine 70-jährige Frau begehrte die Feststellung, dass ein bestimmter Mann ihr Vater ist. Da dieser jedoch bereits seit Jahren tot war, stellte sich vor Gericht die Frage, ob es zulässig ist, anhand von sterblichen Überresten durch Exhumierung die Frage der Vaterschaft klären zu lassen. Der Bundesgerichtshof bejahte dies (NJW 14, 3786). Wenn schon ein Lebender ohne weiteres die Vaterschaftsstellung über sich ergehen lassen muss, dann muss dies erst recht für einen Toten gelten. Das postmortale Persönlichkeitsrecht des Verstorbenen tritt nach Ansicht des Gerichts regelmäßig hinter das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung zurück. Die Erben des Verstorbenen mussten somit gegen ihren Willen die Exhumierung dulden.
Rechtsanwalt Wolfgang Weiss
Fachanwalt für Familienrecht