Maklergebühren von Auftraggeber zu bezahlen
Wer kennt es nicht, die Suche nach einer Wohnung, welche in Großstädten meist nur über Makler realisierbar ist? Gerade in Regionen mit Wohnungsknappheit werden meist Mietobjekte nur noch über Makler angeboten. Die Kosten hierfür werden jedoch auf die Mieter abgewälzt. Eine realistische Chance auf eine Mietwohnung ohne Makler gibt es meist nicht. Ein Gesetzentwurf, um dem Abhilfe zu schaffen durchläuft gerade das Gesetzgebungsverfahren. Im Wesentlichen soll darin geregelt werden, dass der Vermieter als Auftraggeber des Maklers dessen Provision auch zu bezahlen hat und eine abweichende Vereinbarung diesbezüglich unwirksam ist. Es bleibt abzuwarten, inwieweit dies tatsächlich umgesetzt wird und wann das Gesetz in Kraft tritt.
Rechtsanwalt Wolfgang Weiss