AG Nürnberg lässt Verwertung von Dash-Cam-Aufzeichnungen zu
Das Amtsgericht Nürnberg hatte sich unlängst wieder einmal mit der Verwertung von Aufzeichnungen durch eine Dash-Cam im Fahrzeug zu beschäftigen. Wir haben bereits in einem Beitrag (07.05.2014) über die Zulässigkeit der Verwertung von Dash-Cams und die Rechtsprechung diesbezüglich berichtet. Mit Urteil vom 08.05.2015, Az. 18 C 8938/14 hat das Amtsgericht entschieden, dass Aufzeichungen einer solchen Dash-Cam im Rahmen der Aufklärung eines Verkehrsunfalls keinem Beweisverwertungsverbot unterliegen, da das Interesse an der Unfallaufklärung höher zu gewichten ist, als eine Persönlichkeitsrechtsverletzung des Unfallverursachers. Im streitgegenständlichen Fall sollten die Aufzeichnungen den gegenseitigen Vorwurf eines widerrechtlichen Spurwechsels zwischen den Parteien klären. Die Auswertung des Materials bestätigte die Unfallschilderung des Klägers.
Rechtsanwalt Wolfgang Weiss