Sperrzeit bei Aufhebungsverträgen
Löst ein Arbeitnehmer ohne wichtigen Grund ein Beschäftigungsverhältnis, zB durch einen Aufhebungsvertrag, oder gibt er durch arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses, so kann eine Sperrzeit von 12 Wochen eintreten, wenn hierdurch... weiter lesen →
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