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November 2016

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NOV
2016

Kein Vorrang von fahrenden Radlern auf Zebrastreifen

Nach der StVO sind nur Fußgänger an Zebrastreifen bzw. Fußgängerüberwegen bevorrechtigt. Ein Radfahrer wird zum Fußgänger, wenn er sein Fahrrad schiebt. Teilweise wird auch vertreten, dass das Abstoßen von einem Pedal bei Radfahrern so zu werten ist, als sei er noch ein... weiter lesen →
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