Unterhalsverpflichtung trotz Bezugs von Rente wegen voller Erwerbsminderung
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (FamRZ 2017, 109 ff) muss ein Unterhaltspflichtiger, dessen Einkommen sich lediglich aus einer Rente wegen voller Erwerbsminderung zusammensetzt, grundsätzlich einen Minijob (bis 450,00 €) wahrnehmen. Im vorliegenden Fall bezog eine Kindsmutter Rente wegen voller Erwerbsminderung. Sie konnte deshalb dem minderjährigen Sohn wegen mangelnder Leistungsfähigkeit keinen Kindesunterhalt bezahlen. Bemühungen wegen ihres Rentenbezugs einen Minijob zu bekommen, hatte sie nicht vorgetragen. Der Bundesgerichtshof bejahte die Obliegenheit der Kindsmutter, trotz Bezugs von Rente wegen voller Erwerbsminderung einen sogenannten Minijob anzunehmen, sodass sie in der Lage ist, Kindesunterhalt zu bezahlen.
Rechtsanwalt Wolfgang Weiss
Fachanwalt für Familienrecht