Standardimpfung: Impfwilliger Elternteil darf entscheiden
Bei getrenntlebenden oder geschiedenen Eheleuten kann derjenige Elternteil, der ein gemeinsames Kind in Obhut hat, die sogenannten Alltagsentscheidungen alleine treffen, ohne den anderen Elternteil zur Mitwirkung heranziehen zu müssen. Wenn ein Kind sich einer Impfung unterziehen muss, war bisher streitig, ob dies eine Alltagsentscheidung ist oder der betreuende Elternteil die Impfung ohne Einwilligung des anderen Elternteils vornehmen kann. Diese Frage hat der BGH (Entscheidung vom 03.05.2017, Aktenzeichen XII ZB 157/16) nunmehr entschieden. Es handelt sich um keine Alltagsentscheidung, so dass der andere Elternteil der Impfung zustimmen muss. Wenn sich die Eltern aber uneinig über die Durchführung einer Standardimpfung sind, kann die Entscheidungsbefugnis dem Elternteil übertragen werden, der die Impfung des Kindes entsprechend den Empfehlungen der ständigen Impfkommission beim Robert-Koch-Institut befürwortet.
Wolfgang Weiss
Fachanwalt für Familienrecht