Ist ein Facebook-Konto vererblich?
Mit dieser höchst interessanten Fragestellung hatte sich das KG zu beschäftigen. Eine Mutter hatte Facebook verklagt, da sie Zugriff auf das Facebook-Konto ihrer verstorbenen Tochter wünschte. Sie wollte hierdurch weitere Hintergründe über den Tod der Tochter erfahren. In erster Instanz wurde der Mutter ein Zugriffsrecht zugesprochen, in der Berufungsinstanz unterlag die Klägerin. Mit Urteil vom 31.05.2017, 21 U 9/16 hat das KG bei Einräumung eines Zugriffes durch die Mutter auf das Facebook-Konto eine Verletzung des Fernmeldegeheimnisses gesehen. Die Richtigkeit dieser Entscheidung dürfte höchst umstritten sein, die Entscheidung wird jedoch dazu führen, dass keine Daten von sozialen Netzwerken oder E-Mail-Accounts an Erben von den Anbietern herausgegeben werden.
Rechtsanwalt Wolfgang Weiss