Umgangsrecht der Großeltern
Zwar haben Großeltern ein eigenes Umgangsrecht mit ihren Enkeln. Dieses Recht können sie eventuell auch gegen den Willen der Kindseltern durchsetzen. Voraussetzung ist aber, dass sich die Großeltern nicht abwertend über die Kindsmutter oder den Kindsvater äußern oder geäußert haben. Dann dient nämlich der Umgang der Großeltern nicht dem Wohle des Kindes (Vergleiche OLG Braunschwaig vom 30.06.2021).
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