Ein verspäteter Auszug kann für den Mieter teuer werden
Wird dem Vermieter nach wirksamer Kündigung die Mietsache nicht zurückgegeben, hat der Mieter eine Nutzungsentschädigung gemäß § 546 a BGB zu zahlen. Der BGH hat nun mit Urteil vom 18.01.2017, Aktenzeichen VIII ZR 17/16, entschieden, dass hierfür allerdings nicht die bisherige... weiter lesen →
comment : Off