Bezahlen Kunden oder Geschäftspartner Ihre Rechnungen nicht oder unpünktlich?
Gerne stehen wir auch in Bezug auf die Übernahme Ihres Forderungsmanagements zur Verfügung. Wir realisieren offene Forderungen für Sie, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Von der Anspruchsstellung über ein Mahn- oder Klageverfahren betreuen wir Sie bis in die Zwangsvollstreckung. Hierbei können Sie von unserer langjährigen Erfahrung und Effizienz profitieren.
Befindet sich die Gegenseite bereits in Verzug aufgrund von nachweisbarer Rechnungsstellung bzw. Mahnung durch Sie selbst, so können auch die Rechtsanwaltskosten bei Bestehen einer Forderung von der Gegenseite meist vollständig als Schadensersatz verlangt werden. Damit werden Probleme zB im Zusammenhang mit der Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten von vornherein vermieden.