Eine Erstberatung einer Privatperson kostet bis zu 226,10 brutto, bei Erstellung einer schriftlichen Bewertung bis zu 321,30 € brutto.
Sollten Sie uns hiernach mit Ihrer Interessenwahrnehmung beauftragen, so wird Ihnen dies selbstverständlich vollständig angerechnet. Sollten Sie als Unternehmer eine Erstberatung bei uns wahrnehmen, so ist es sinnvoll eine Vergütungsvereinbarung diesbezüglich zu schließen. Sobald der Arbeitsaufwand abgeschätzt werden kann, können wir hierzu gerne verbindlich Auskunft geben.
Die gesetzlichen Anwaltsgebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Grundlage für die Kostenberechnung ist hierbei der Gegenstandswert. Haben Sie z. B. eine offene Rechnung über 1.000,00 €, so beträgt der Gegenstandswert 1.000,00 €. Hierbei ist zu beachten, dass der Gegenstandswert nicht immer so einfach zu bestimmen ist. Bei einer erfolgten arbeitsrechtlichen Kündigung berechnet sich der Gegenstandswert einer Kündigungsschutzklage nach dem 3-fachen Bruttomonatsgehalt. Gerne klären wir Sie über den für Ihre Rechtsangelegenheit einschlägigen Gegenstandswert auf.
Wir bitten um Verständnis, dass aufgrund der Komplexität des Kostenrechts eine umfassende Aufklärung hier nicht erfolgen kann. Gerne stehen wir persönlich in Bezug auf Kostenfragen zur Verfügung.
Rechtsschutzversicherung
Sollten Sie in Ihrem Versicherungsvertrag eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, so übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung, soweit sich die Angelegenheit innerhalb des Versicherungsumfangs befindet, unsere Kostennote abzüglich Ihrer Selbstbeteiligung, welche Sie selbst an uns zu bezahlen haben. Bitte halten Sie bereits im ersten Gespräch Ihre Rechtsschutzversicherungsunterlagen bereit. Gerne holen wir für Sie eine Deckungszusage ein.