Alkoholbedingt verkehrsuntüchtiger Fußgänger hat im Falle eines Unfalls keinen Anspruch auf Schadensersatz
Im vorliegenden Fall hatte der Fußgänger eine Blutalkoholkonzentration von 2,49 Promille und stützte sich auf einem Parkplatz an einem langsam vorwärts fahrenden Lastwagen ab und geriet zwischen die Hinterachsen des Sattelaufliegers. Das OLG Hamm wies mit Urteil vom 17.04.2015, Az. 9 U 34/14 darauf hin, dass ein solch eigengefährdendes und verkehrswidriges Verhalten des Fußgängers Schadensersatzansprüche ausschließt.
Dieses Urteil ist sicherlich nicht uneingeschränkt übertragbar. Zu bewerten ist vielmehr je nach Einzelfall, ob der Unfall für den Autofahrer vermeidbar war und die Betriebsgefahr des Fahrzeugs völlig von dem Verschulden des alkoholisierten Fußgängers verdrängt wird.
Rechtsanwalt Wolfgang Weiss
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