Ehewohnung bleibt Ehewohnung während der gesamten Trennungszeit
Der Ehemann war Eigentümer eines Hauses. Während der Trennung lebte die Frau mit den drei gemeinsamen minderjährigen Kindern in dem Haus. In der Folgezeit stellte keiner der Eheleute einen Scheidungsantrag. Nach 10 Jahren, als die Kinder volljährig waren und ihre Schulausbildung abgeschlossen hatten, verlangte der Ehemann von der Ehefrau die Räumung des ihm gehörenden Hauses. Er lebte mit einer neuen Lebensgefährtin zusammen, welche drei minderjährige Kinder hatte. Zusammen mit dieser Lebensgefährtin und diesen drei minderjährigen Kindern wollte er in sein Haus einziehen.
Der Bundesgerichtshof lehnte den Antrag ab. Da die Ehe noch nicht geschieden war, stehe die Ehewohnung auch nach 10 Jahren noch unter dem besonderen Schutz des Gesetzes. Die vorangegangene Entscheidung des OLG München, welche die Frau verpflichtet hatte, mit einer Räumungsfrist von 6 Monaten auszuziehen, wurde aufgehoben (vergleiche Beschluss vom 28.09.2016, Aktenzeichen XII ZB 487/15, FamRZ 2017, 22 ff.).
Rechtsanwalt Wolfgang Weiss