Fahrverbot auch gegen Pfarrer
Gegen einen katholischen Priester war ein Fahrverbot verhängt worden, weil er zu schnell mit seinem Auto unterwegs war. Dagegen hatte er Rechtsbeschwerde eingelegt mit der Begründung, dass er Krankenbesuche durchführen, Beerdigungen abhalten, an Konferenzen und Fortbildungen teilnehmen und Religionsunterricht an Schulen durchführen müsse. Die Betroffenen könnten sich keine Pfarrer „ausleihen“. Das Bayerische Oberste Landesgericht ließ die Argumentation des Priesters nicht gelten und behandelte den Pfarrer wie jeden anderen Staatsbürger. Die Sicherheit des öffentlichen Straßenverkehrs gehe vor.
BayObLG vom 27.04.2020, NJW 20, 3539
comment : Off