Lottogewinne fallen laut BGH in den Zugewinnausgleich
Nach neuer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 16.10.2013, Az. XII ZB 277/12 fallen auch Lottogewinne in den Zugewinnausgleich. Der Zugewinn ist im Übrigen die Differenz zwischen dem Anfangs- und Endvermögen. Damit ist der BGH seiner bisherigen Linie treu geblieben, wonach auch ein hoher Schmerzensgeldbetrag, den ein Ehepartner während der Ehe aufgrund eines Unfalls erhalten hat, bei Scheidung geteilt werden muss.
Rechtsanwalt Weiss
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