Fahrspurwechsel und Anscheinsbeweis
Im Rahmen eines Fahrspurwechsels und damit einhergehenden Unfalls spricht zunächst der Anscheinsbeweis regelmäßig gegen den Führer des fahrbahnwechselnden Fahrzeugs. Das Amtsgericht Hamburg hatte sich mit Urteil vom 03.03.2016, Az. 16 C 38/15, mit einem Fall zu beschäftigen, in welchem streitig war, wer einen Fahrzeugwechsel auf der Autobahn vorgenommen hat. Im Rahmen der Beweisaufnahme konnte nicht geklärt werden, welche Unfallschilderung zutreffend war. Nach Ausschöpfung aller Beweismöglichkeiten, auch eines Sachverständigengutachtens, blieb der Unfallhergang unaufklärbar. Das Gericht ging daher von einer jeweils hälftigen Haftung aus.
Rechtsanwalt Wolfgang Weiss
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