Lebenslänglich eingesperrter Mörder muss Kindesunterhalt aus Knasteinkommen zahlen
Ein wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilter Gefangener wurde auf Kindesunterhalt in Anspruch genommen. Er ging in der Haft einer Arbeitstätigkeit nach, aus der er monatlich 114,00 € Hausgeld erzielte und 157,00 € Eigengeld. Außerdem stand ihm Sondergeld von monatlich 55,00... weiter lesen →
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