Wegfall der Herstellergarantie beim Gebrauchtwagenkauf
Ein Händler verkaufte einen Gebrauchtwagen mit der Beschreibung „inklusive Audi-Garantie bis 11/2014“. Als es zum Garantiefall kam, traten Anzeichen für eine Manipulation des Kilometerstandes auf und die Garantieleistung wurde von Seiten der Garantiegeberin verweigert. Der Käufer trat aufgrund des Wegfalls der Garantie vom Kaufvertrag zurück. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs war das Bestehen der Herstellergarantie eine vereinbarte Beschaffenheit und damit Vertragsinhalt, so dass das Gericht der Klage stattgab und den Rechtsstreit an das OLG München zurückverwies (BGH, Urt. v. 15.06.2016, VIII ZR 134/15).
Rechtsanwalt Wolfgang Weiss
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