Steuerfreie Einnahmen eines Sporttrainers
Erzielt ein Sporttrainer steuerfreie Einnahmen unterhalb des sogenannten Übungsleiterfreibetrages (im Jahr 2018, 2.400,00 €) kann er die damit zusammenhängenden Aufwendungen insoweit abziehen, als sie die Einnahmen übersteigen.
Der Bundesfinanzhof hatte die Frage zu klären, inwieweit Übungsleiter ihre Aufwendungen für die Übungsleitertätigkeit steuerlich geltend machen können. Der Bundesfinanzhof bejahte diese Frage für den Verlust, der über den Übungsleiterfreibetrag hinausgeht, sofern allerdings der Übungsleiter mit der Absicht tätig wird, dauernde Einkünfte aus seiner Tätigkeit zu erzielen (vergleiche BFH NJW 2018, 1630 ff.).
Wolfgang Weiss
Rechtsanwalt
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