Dreijähriges Kind von Pferd getreten – Eltern haften
Bei dem Besuch eines Pferdeturniers müssen die Eltern ein Kleinkind von drei Jahren so beaufsichtigen, dass es jedenfalls nicht aus dem Blick gelassen wird und gegebenenfalls sofort an die Hand genommen werden kann. Bei einem Reitturnier darf Kindern kein Freiraum gewährt werden, der es ihnen ermöglicht, in einem Pferdetransporter oder Anhänger zu gelangen. Wird bei dieser Gelegenheit ein Kind getreten, haften die Eltern und der Pferdehalter als Gesamtschuldner. Im Innenverhältnis haften die Eltern in diesem Fall alleine, weil der Pferdehalter sich auf hinreichende Beaufsichtigung von Kindern verlassen durfte (BGH vom 19.01.2021, Aktenzeichen VI ZR 210/18).
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