Nichtbinäre Person: Anspruch auf geschlechtsneutrale Anrede
Das Landgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass die obligatorische Angabe von „Herr“ oder „Frau“ eine nichtbinäre Person in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzen kann. Die klagende Person buchte über das Internet ein Eisenbahnticket. Die Person musste die Anrede „Herr“ oder „Frau“ wählen. Das LG Frankfurt verurteilte den Eisenbahnkonzern. Beim Buchen einer Karte muss die Wahl einer geschlechtsneutralen Anrede möglich sein. Die Bezeichnung als „Herr“ oder „Frau“ verletzt das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der klagenden Person. Der Eisenbahnkonzern muss also künftig geschlechtsneutrale Bezeichnungen verwenden.
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